Fahrschule_Motorrad
Fahrschule Boschert Fahren lernen mit Boschert
Motorrad
Navi_fahrschule
Home Aktuelles Unsere Fahrschule Der Führerschein Kontakt Impressum
Fahrausbildung
Fahrausbildung
Menu
Über uns Über uns
Ausbildungszentren Ausbildungszentren
Anmeldung Anmeldung
Anmeldeformular Anmeldeformular
Ausbildung Ausbildung
Boschert Service Boschert Service
Preise Preise
Führerschein mit 17 Führerschein mit 17
Prüfungstest online Prüfungstest online
Prüfungen Prüfungen
Motorrad Motorrad
Interessante Links Interessante Links
Facebook2
Fahrschule Boschert bei Facebook Besuchen Sie uns
bei Facebook!

Unsere Fahrschule

Ausbildung in Theorie

Theorieunterricht (Präsenzunterricht) in der Fahrschule

Für ein zügiges Vorankommen in der Theorie bieten wir 4 x die Woche Theorieunterricht für Fahrerlaubnisklasse  B/BF17/B197 an:

Zell-Weierbach: Montag & Mittwoch 18:00-19:30h
Offenburg: Dienstag & Donnerstag 18:30-20:00h

Zusätzlich findet unser Zweirad-Theorieunterricht (Motorrad-Theorie) 1 x die Woche statt:

Zell-Weierbach: Mittwoch 19:30-21:00h

Unseren aktuellen Theorieplan für die nächsten Wochen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter AKTUELLES  


Ausbildung in Praxis

Die im folgenden dargestellten Informationen zur Ausbildung sind Mindestanforderungen.

Da die persönlichen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges bei jedem der Fahrschüler sehr unterschiedlich ausgeprägt sind, kann und darf auch keine generelle Aussage über die Anzahl der notwendigen Übungsfahrten (Grundausbildung) gemacht werden.

Daher gibt es auch keine vorgesehene Anzahl von Übungsfahrten. 

Die theoretische Ausbildung findet in unseren beiden Ausbildungszentren mindestens 4-mal pro Woche statt (zur Zeit pandemiebedingt nur Online-Theorie möglich!) Mit dem praktischen Fahren beginnen Sie bei uns gerne schon vor dem Ablegen der theoretischen Prüfung, da eine parallele Ausbildung in Theorie und Praxis Ihnen viele Vorteile bringt.

Damit Sie während Ihrer Ausbildung auch Freude haben, fahren Sie bei uns mit Deutschlands beliebtesten Fahrschulwagen - den neuesten VW Golf 8 und besonders umweltfreundlich mit dem neusten VW Passat GTE mit Plug-In-Hybrid-Technologie für Ihre Automatik-Ausbildung.


 

  Fahrerlaubnisklasse B  

 

 
  Mindestalter:
18 Jahre, bei Begleiteten Fahren 17 Jahre

Theoretische Mindestausbildung:
  • die Grundausbildung umfasst 12 Doppelstunden, bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
  • zusätzlich klassenspezifischer Unterricht mit zwei Doppelstunden
  • Theorieprüfung beim TÜV
    (30 Fragen / max. 10 Fehlerpunkte zulässig)
Praktische Mindestausbildung:
  • Grundausbildung
  • 12 Sonderfahrten = 5 Überlandfahrten,
    4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
  • Praktische Prüfung beim TÜV
 
  Fahrerlaubnisklasse BE  
 
  Voraussetzung:
Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Theoretische Mindestausbildung:
  • keine theoretische Ausbildung notwendig
Praktische Mindestausbildung:
  • Grundausbildung
  • 5 Sonderfahrten = 3 Überlandfahrten,
    1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
  • Praktische Prüfung beim TÜV
 
  Fahrerlaubnisklasse A2 und A  
 
  Mindestalter:
18 Jahre ( A2 ), 24 Jahre ( A)

Theoretische Mindestausbildung:
  • die Grundausbildung umfasst 12 Doppelstunden, bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
  • zusätzlich klassenspezifischer Unterricht mit vier Doppelstunden
  • Theorieprüfung beim TÜV
    (30 Fragen / max. 10 Fehlerpunkte zulässig)
     bei Erweiterung 20 Fragen / max. 6 Fehlerpunkte
Praktische Mindestausbildung:
  • Grundausbildung
  • 12 Sonderfahrten = 5 Überlandfahrten,
    4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
  • Praktische Prüfung beim TÜV
  Fahrerlaubnisklasse A1  
 
  Mindestalter: 16 Jahre
 

Theoretische Mindestausbildung:
  • die Grundausbildung umfasst 12 Doppelstunden, bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
  • zusätzlich klassenspezifischer Unterricht mit vier Doppelstunden
  • Theorieprüfung beim TÜV
    (30 Fragen / max. 10 Fehlerpunkte zulässig)
Praktische Mindestausbildung:
  • Grundausbildung
  • 12 Sonderfahrten = 5 Überlandfahrten,
    4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
  • Praktische Prüfung beim TÜV
  Fahrerlaubnisklasse AM  
 
  Mindestalter: 15 Jahre
 

Theoretische Mindestausbildung:
  • die Grundausbildung umfasst 12 Doppelstunden, bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
  • zusätzlich klassenspezifischer Unterricht mit vier Doppelstunden
  • Theorieprüfung beim TÜV
    (30 Fragen / max. 10 Fehlerpunkte zulässig)
Praktische Mindestausbildung:
  • Grundausbildung
  • Praktische Prüfung beim TÜV
  Mofa-Prüfbescheinigung  
 
  Mindestalter: 15 Jahre
 

Theoretische Mindestausbildung:
  • Mofakurs ( 6 Doppelstunden, min. 5 Teilnehmer)
oder:
  • Teilnahme an der regulären Grundausbildung
    (5 Doppelstunden)
  • zusätzlich klassenspezifischer Unterricht Kl. A, A1, AM, Mofa (2 Doppelstunden)

    Theorieprüfung beim TÜV
    (20 Fragen / max. 7 Fehlerpunkte)
  • 1 Passbild
  • kein Sehtest erforderlich
  • kein Erste-Hilfe-Kurs ( Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort )
Praktische Mindestausbildung:
  • 2 Fahrstunden
  • keine praktische Prüfung erforderlich
 

 


 

 

 

Bottom_neu
Fahrschule Boschert - Rathausgasse 2 - 77654 Offenburg - Telefon: 0 78 1 / 9 500 980                              | Datenschutzerklärung |
 
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*