Führerschein
Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklasse B | Anforderungen |
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PKW und leichte LKW:
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
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Mindestalter: 18 Jahre, bei Begleitentem Fahren 17 Jahre Eingeschlossene Klassen: AM, L |
B197 - Schalter und Automatik ohne Automatikeintrag! |
Anforderungen |
Praktische Ausbildung und Prüfung Grundausbildung Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Farschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt. |
Mindestalter: 18 Jahre, bei Begleitentem Fahren 17 Jahre Eingeschlossene Klassen: AM, L Testfahrt auf Schaltwagen vor Praktischer Prüfungsfahrt Prüfungsfahrt mit Automatikfahrzeug, ohne Eintrag Automatik |
B96 Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 96 |
Anforderungen |
PKW mit Anhänger:
diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.
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Mindestalter: 18 Jahre, bei Begleitentem Fahren 17 Jahre Besitz der Klasse B Nachweis einer zusätzlichen Fahrerschulung zur Klasse B |
Fahrerlaubnisklasse BE | Anforderungen |
PKW mit Anhänger:
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Mindestalter: 18 Jahre, Besitz der Klasse B |
Fahrerlaubnisklasse AM | Anforderungen |
Kleinkrafträder/Krafträder mit Hilfsmotor: Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
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Mindesalter: 15 Jahre |
Fahrerlaubnisklasse A1 | Anforderungen |
Leichtkrafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
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Mindesalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM |
B196 - B mit Schlüsselzahl 196 | Anforderungen |
Motorradfahren mit dem Autoführerschein Gefahren werden dürfen:
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Mindesalter: 25 Jahre Vorbesitz: 5 Jahre Klasse B
Sehtest: nicht erforderlich 1. Hilfekurs: nicht erforderlich Theorieprüfung: nicht erforderlich Praxisprüfung: nicht erforderlich
B196-Kurs beinhaltet
Sollten die im B196-Kurs enthaltenen Fahrstunden nicht zum sicheren Umgang mit dem Kraffahrzeug ausreichen, fallen zusätzliche Fahrstunden der Klasse A1 an.
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Fahrerlaubnisklasse A2 | Anforderungen |
Mittelschwere Krafträder: Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen), mit einer max. Motorleistung bis 35 kW ( 48 PS ). Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/gk nicht übersteigen. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung ( das gilt auch für Führerscheininhaber mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4 ). |
Mindesalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: AM, A1 |
Fahrerlaubnisklasse A | Anforderungen |
Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum, Höchstgeschwindigkeit über 45km/h. Keine Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei Vorbesitz Kl. A2 von mindestens 2 Jahren kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erworben werden. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahzeuge der Klasse A gefahren werden. |
Mindesalter: 24 Jahre (direkt) 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2 |
Mofa-Prüfbescheinigung | Anforderungen |
Mofa:
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Mindesalter: 15 Jahre |